Sie forderte zwölf Jahre Haft wegen Totschlags. Es sei nicht ausgeschlossen, dass der Vater mit dem fiebrigen Kind allein zu Hause überfordert gewesen sei.
Die Verteidigung forderte Freispruch. Sie stützte sich auf ein rechtsmedizinisches Gutachten, wonach das Kind aus geringer Höhe heruntergefallen sein könnte, möglicherweise von der Couch. Dem Vater sei allenfalls Verletzung der Aufsichtspflicht vorzuwerfen.
lnw/sp