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  • 80 Jahre BRF
-

Gemeinde Büllingen verzichtet vorerst auf Ruinensteuer

26.11.201906:11
  • Büllingen

Die Gemeinde Büllingen hat die Grundsteuern für 2020 festgelegt. Sie erhebt vorerst aber keine neue Steuer auf verwahrloste Gebäude. Der Gemeinderat nahm alle Tagesordnungspunkte wie erwartet einstimmig an.

Die Ruinensteuer wird es 2020 in ihrer jetzigen Form nicht mehr geben. Bürgermeister Friedhelm Wirtz erklärte, dass sie durchaus einige Eigentümer dazu angeregt hätte, ihre Immobilie in Schuss zu bringen. Die aktuelle Ruinensteuer sei allerdings so ungenau formuliert, dass die Gemeinde beinahe allen Einsprüchen stattgeben musste.

In der nächsten Zeit werde festgelegt, ab wann eine Immobilie als verwahrlost und ungenutzt gilt. Die Zweitwohnungssteuer soll die wegfallenden Steuereinnahmen teilweise auffangen.

Die Grundsteuern sind wichtige Einnahmequellen der Gemeinden. In Büllingen werden sie im kommenden Jahr nicht erhöht: Die Einkommenssteuer bleibt bei sechs Prozent und es fallen weiterhin 1900 Zuschlagshundertstel auf den Immobilienvorabzug an. Friedhelm Wirtz betonte, dass die Einkommenssteuer in Büllingen mit am niedrigsten und der Immobilienvorabzug der drittniedrigste in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sei.

Die Gemeinde bezuschusst unter gewissen Bedingungen den Bau oder Umbau eines Dorfhauses oder eines Dorfsaals. Pro Ortschaft erhält höchstens ein Projekt den Gemeindezuschuss in Höhe von 20 Prozent. Der antragstellende Verein oder die Dorfgemeinschaft muss einen Teil der Kosten selbst finanzieren.

Chantal Scheuren

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