Zusätzlich zu der Haftstrafe verurteilte das Gericht den Serientäter zur Zahlung einer Wiedergutmachungssumme.
Der Angeklagte war mit seinen weiblichen Opfern über ein Datingportal in Kontakt getreten. Dabei ging er stets nach der gleichen Masche vor. Zunächst betäubte er die Frauen, vergewaltigte sie und raubte sie dann auch noch aus.
Als angeblicher Telenet-Mitarbeiter gelang es ihm, den willenlosen Frauen den Pin-Code ihrer Bankkarte zu entlocken. Auf diese Weise erbeutete der Serienvergewaltiger rund 5.000 Euro, die er bei Glücksspielen einsetzte.
vrt/rkr