Es ist kein Zufall, dass die Gewerkschaften gerade jetzt zu der Protestkundgebung aufgerufen haben: In Luxemburg beginnt das neue Schuljahr. Und in diesem Fall geht es gerade um die luxemburgischen Studienbeihilfen: Für Studierende, die im Großherzogtum leben, sollen sie den Wegfall des Kindergeldes kompensieren. Hochschul- und Universitätsstudenten aus den Grenzgängerfamilien gehen leer aus.
Insgesamt würden in Belgien, Deutschland und Frankreich durch die Studienbeihilfenregelung rund 6000 Grenzgänger-Haushalte benachteiligt, sagen die Gewerkschaften. Nun beruft sich die Luxemburger Regierung unter dem herrschenden Sparzwang darauf, dass auch in anderen Staaten der Anspruch auf Unterstützung an das Wohnland der Studenten gekoppelt sei.
Die Gewerkschaften verweisen aber ihrerseits auf ein Präzedenz-Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 1999. Im Fall Meeusen hatte eine belgische Studentin mit Erfolg auf Studienbeihilfe aus den Niederlanden geklagt, wo ihre Mutter arbeitete.
Darum soll die Luxemburger Regierung zusätzlich durch den "Druck von der Straße" umgestimmt werden, wie er im Großherzogtum zumindest unüblich ist.
Wir sprachen mit Brigitte Wagner vom Grenzgängerdienst der CSC über die Hintergründe der Kundgebung.