Die per Gesetz vorgeschriebene Prozedur war unter anderem im RDJ diskutiert worden. Bei der Umsetzung der neuen Vorgaben über die steuerliche Absetzbarkeit der Ferienlager will sich Ministerin Isabelle Weykmans nach eigenen Angaben aber mehr Zeit nehmen.
Vor der verwaltungstechnischen Umsetzung soll ein Dialog mit den betroffenen Organisationen stattfinden, sodass die Bestimmungen hinsichtlich eines Leumundszeugnisses erst ab 2021 gelten.
mitt/rkr