Drei der vier Angeklagten standen bereits im Mai vor Gericht und waren wegen sexuellen Übergriffes zu jeweils 180 Arbeitsstunden verurteilt worden.
Für den vierten Angeklagten, der bei der letzten Anhörung im Krankenhaus war, fordert die Staatsanwaltschaft jetzt eine Gefängnisstrafe von drei Jahren.
Er soll bereits vorher sexuellen Kontakt zu dem damals 15-jährigen Opfer gehabt haben. Sollte auch er vom Gericht vom Vorwurf der Vergewaltigung frei gesprochen werden und stattdessen wegen sexuellen Übergriffes verurteilt werden, fordert die Staatsanwaltschaft eine 18-monatige Haft.
Das Gerichtsurteil wird am 13. November erwartet.
belga/meuse/lo