Anlass ist die neue föderale Gesetzgebung. Die schreibt vor, dass sich Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht in ein sogenanntes UBO-Register eintragen müssen. Ziel ist eine bessere Kontrolle.
Vor allem aber für kleine Vereine mit vielen Ehrenamtlichen bedeute das eine weitere administrative Belastung, so Senator Miesen. Er fragt deshalb den föderalen Finanzminister Alexander de Croo, wie er kleine VoG entlasten will und ob man nicht zwischen kleinen und großen VoG unterscheiden müsse.
mitt/vk