Das teilte die in Rheinland-Pfalz für die Stiftungen zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion heute in Trier mit. Der Antrag für das Projekt sei abgelehnt worden, weil die geplante Stiftung untrennbar mit der Person des wegen Kindesmordes rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Gäfgen verbunden sei. Sie verstoße gegen das Anstandsgefühl und die guten Sitten.
Mörder darf keine Gewaltopfer-Stiftung ins Leben rufen
Der Mörder des Frankfurter Bankierssohnes Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, darf keine Stiftung für junge Gewaltopfer gründen.