Das berichtet das Grenzecho heute. Als Grund nannte das Gericht einen Verstoß gegen die Verteidigungsrechte des Angeklagten. Im Rahmen des Prozesses wurde ein psychologische Gutachten über das Opfer erstellt. In dem Gutachten heißt es, dass die Frau mit hoher Wahrscheinlichkeit die Wahrheit gesagt hat. Die Staatsanwaltschaft hatte der Verteidigung eine Kopie des Gutachtens verweigert. Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung, die damit das Recht des Angeklagten auf einen fairen Prozess verletzt sieht.
ge/sh