Nach Angaben des Amtsgerichts in Trier soll der Mann 15 kinderpornografische Dateien besessen haben. Die Frist, in der der Mann Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen könne, läuft am Montag ab. Ohne Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig.
Zuvor hatte die Zeitung "Trierischer Volksfreund" darüber berichtet. Der Mann ist ein sogenannter Diakon mit Zivilberuf: Er war bis vor kurzem im Trierer Klinikum Mutterhaus tätig. Der Mann hatte die Klinik selbst über die Ermittlungen gegen ihn informiert. Das Arbeitsverhältnis wurde daraufhin beendet. Das Bistum Trier hatte den Diakon mit sofortiger Wirkung beurlaubt.
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