Mitte Juli hatte das Veterinäramt das hochansteckende Virus in drei landwirtschaftlichen Betrieben entdeckt. Um zu verhindern, dass sich das Virus weiter ausbreitet, ordnete das Veterinäramt an, die Tiere zu schlachten. Die drei Landwirte gingen dagegen in Berufung.
In zwei Fällen erklärte das Verwaltungsgericht Aachen die Schlachtung für rechtmäßig. Nach einer erneuten Beschwerde der Landwirte liegt der Fall jetzt beim Oberverwaltungsgericht in Münster.
Bis dort eine endgültige Entscheidung getroffen wird, stehen die Tiere im Stall, auf die Weide dürfen sie nicht. Ihre Milch darf aber weiterhin verkauft werden. Auch das Fleisch von infizierten Kühen ist unbedenklich. Rinderherpes ist für den Menschen ungefährlich, bei Tieren aber nicht heilbar.
wdr/vk