Die Ausländerbehörde hatte sich dabei auf Informationen des Verfassungsschutzes berufen. Der Syrer soll 2013 an der Seite von Islamisten gegen das Assad-Regime gekämpft haben. Dem widersprach der Mann am Mittwoch vor Gericht. Er behauptete, nie in Syrien gekämpft zu haben.
Diese Aussage schien dem Gericht aber nicht glaubwürdig, da der Mann auf seinem damaligen Facebook-Profil mit Kalschnikow und dem Stirnband der islamistischen Al-Nusra-Front posiert habe. Auch hatte er vorher zugegeben dort gekämpft zu haben, allerdings nur für sechs Wochen.
Das Gericht hob das Ausreiseverbot trotz der widersprüchlichen Aussagen auf. Es gebe nicht genügend Anhaltspunkte, dass der Mann nochmals in Syrien kämpfen werde.
dpa/vk