Auch im Obsthandel gibt es das Recht des geistigen Eigentums. Das hatte der Obstbauer wohl nicht ausreichend bedacht. Der Obsterzeuger nutzte Veredlungen eines anderen Erzeugers ohne dessen Erlaubnis. Dabei handelt es sich allerdings um die Frühbirnensorte Corina, eine geschützte Marke.
Bereits 2018 wurde ein ähnliches Urteil vom Berufungsgericht Antwerpen beschlossen. Dementsprechend dürfen nur zwei Betriebe die Birnensorte exklusiv vertreiben. Der Betroffene hat gegen die Gerichtsentscheidung Widerspruch eingelegt.
az/rkr