Die über die Untersuchungshaft hinausgehende Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Auslöser war ein Streit zwischen zwei Familien albanischer Herkunft.
Nachdem er bei einem früheren Zwischenfall Opfer von Messerstichen geworden war, hatte der Hauptangeklagte später ein Mitglied der anderen Familie angeschossen.
Dieser zweite Vorfall ereignete sich im Lütticher Vorort Saint-Nicolas. In dem Prozess wurde ein zweiter Angeklagter wegen der Messerattacke zu einer Arbeitsstrafe verurteilt.
sudpresse/sp