Das Land muss einen neuen Plan mit aktuelleren Zahlen und korrekten Prognosen liefern. Sollten die Grenzwerte im Jahresmittel weiterhin mit mehr als zehn Prozent überschritten werden, seien Fahrverbote kaum mehr zu vermeiden.
Dieser Hinweis gilt auch für die weiteren in Nordrhein-Westfalen anhängigen 13 Verfahren.
Die Stadt Aachen hatte in der mündlichen Verhandlung berichtet, was sie zuletzt unternommen hat, um die Werte einzuhalten. So wurden die Busse der ASEAG beispielsweise umgerüstet, und es gibt Anstrengungen, um den Individualverkehr einzuschränken.
Die Deutsche Umwelthilfe als Klägerin kritisierte diese Maßnahmen als unzureichend.
dpa/sh