Staatsanwaltschaft, Nebenkläger und Verteidigung hätten nach der noch ausstehenden Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung einen Monat Zeit, um ihre Revision zu begründen, teilte ein Sprecher des Gerichts mit.
Damit müsse dann der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen.
Zuvor hatten die "Aachener Nachrichten" darüber berichtet. Ein 43-Jähriger war bei dem Unfall in Alsdorf getötet worden, ein damals 48-jähriger schwer verletzter Mann ist seitdem querschnittsgelähmt.
Die Richter hatten den 46 Jahre alten Angeklagten wegen nicht erlaubten Autorennen mit Todesfolge und schwerer Gesundheitsschädigung zu sechs Jahren Haft verurteilt.
dpa/lo