Mit der Aufforderung soll präventiv gegen einen möglichen Rückgang der Wasserreserven vorgegangen werden. Hintergrund ist die derzeitige Trockenperiode.
Die Verwendung von Hochdruckreinigern, Dampfstrahlern und Schläuchen ist damit untersagt, so auch die Versorgung von Schwimm- und Planschbecken. Gleiches gilt für das Besprengen von Rasen- und Gartenanlagen sowie das Reinigen von Fahrzeugen, Bürgersteigen, Hofräumen und Gebäudefassaden. Wer sich nicht an die aktuelle Verordnung halte, müsse mit einer Polizeistrafe rechnen, heißt es weiter.
Auch bittet die Gemeinde eindringlich darum, das Rauchen im Wald oder das Entsorgen glühender Zigarettenstummel auf der Straße zu unterlassen. Auf diese Weise könne der akuten Brandgefahr entgegengewirkt werden.
mitt/js