Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass eine entsprechende Anordnung des Veterinäramts der Städteregion Aachen rechtmäßig ist. Der betroffene Landwirt hatte gegen die Schlachtungen geklagt.
Das Urteil ist richtungsweisend, da auch auf zwei weiteren Aachener Höfen das Virus festgestellt wurde. Insgesamt geht es um 700 Tiere.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass sich das Virus nur durch die Tötungen bekämpfen lässt, denn Rinderherpes sei hochansteckend. Wenn ein Tier die Krankheit in sich habe, könne es sie sein Leben lang weiterverbreiten.
Auf dem betroffenen Hof sei es auch nicht möglich, infizierte von gesunden Rindern zu trennen.
wdr/rs