Ein 24-Jähriger hatte mit seinem Fahrzeug zwei Landsmännern aus dem Irak verholfen, unerlaubt von Belgien nach Deutschland einzureisen. Beide Mitfahrer konnten keine Ausweisdokumente für die Einreise vorweisen.
Der Fahrer und Schleuser ist als abgelehnter Asylbewerber in Belgien registriert und wird zurzeit geduldet. Somit hatte er auch keine Berechtigung zur Einreise nach Deutschland.
Bei der Kontrolle wies er sich mit einem Phantasiedokument aus. Er erhielt eine Anzeige.
Ein Mitfahrer ist anerkannter Asylbewerber in Belgien, verfügte aber zum Zeitpunkt der Einreise über keine Reisedokumente. Der zweite Mitfahrer befindet sich in einem laufenden Asylverfahren und war somit auch nicht für die Einreise berechtigt. Die Beiden mussten die Rückfahrt nach Belgien antreten.
mitt/rs