Die Schüler haben keine Schwierigkeiten damit, sich die Zeit zu vertreiben. Eltern, Schulleiter und politisch Verantwortliche stellen sich aber schon die Frage: "Was ist, wenn in der Zeit etwas passiert? Ist die Schule dann weiterhin haftbar?" Wie sieht es mit den Prüfungen aus? Die meisten gehen zur Prüfungszeit bereits zwischen 10:00 und 12:00 Uhr heim, obwohl diese eigentlich noch in die reguläre Unterrichtszeit fällt. Wer ist dann verantwortlich?
PDS Direktor Elmar Schlabertz und Unterrichtsminister Harald Mollers gehen im BRF-Interview auf die jeweiligeSituation ein. Sollte keine Erlaubnis vorliegen, so gibt es beispielsweise laut Elmar Schlabertz an der PDS auch eine andere Möglichkeit, die Schüler unterzubringen.
Die unterrichtsfreie Zeit zwischen Prüfungen und offiziellem Ferienbeginn beschert den Schülern noch mehr freie Tage, die an die ohnehin schon lange Ferienzeit anknüpfen. Die Regelungen zum Ferienbeginn stammen aus einer Epoche, in der die Kinder noch zu Hause auf dem Feld gebraucht wurden. Dies ist mittlerweile nicht mehr aktuell und viele Eltern stoßen zu dieser Zeit auf Schwierigkeiten. Sie wissen nicht, wie sie die Kinder beschäftigen sollen, da sie selbst nicht so lange Urlaub bekommen.
Harald Mollers ist einer Änderung gegenüber nicht abgeneigt. Allerdings gibt es dabei auch einige Dinge zu beachten, wie der PDS-Direktor klarmacht.
Laura Herberigs
Interessantes interview zur rechtlichen Situation.