Grund dafür ist die Nichteinhaltung des Nachtflugverbots nach 23:00 Uhr. In einem Fall, so die Behörde, habe man beim Start eines Ferienfliegers die Regel gebrochen. Wie hoch das Zwangsgeld ist, wurde bislang nicht mitgeteilt.
In der Nähe des Maastricht-Aachen-Airports gibt es zunehmend Klagen von Anwohnern wegen unerträglicher Lärmbelästigung durch startende oder landende Maschinen. In definierten Ausnahmefällen können allerdings Genehmigungen für Starts und Landungen in Beek auch bei Nacht erteilt werden.
l1/rs