In dem Beschluss weist es die Polizei Aachen an, dem Antibraunkohlebündnis "Ende Gelände" das Grundstück Am Hohen Busch in Viersen als Versammlungsort zuzuweisen.
Gegen diesen Beschluss will die Aachener Polizei Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Dabei steht vor allem die Sorge um eine gefahrlose Durchführung dieses Protestcamps im Vordergrund. Es gehe der Polizei nicht darum, die Versammlung zu erschweren oder gar zu verhindern, heißt es. Die Sicherheit an dem vorgesehenen Ort sei aufgrund seiner Lage und der Gewaltbereitschaft einzelner Akteure nicht zu gewährleisten.
mitt/rs