Das Aachener Landgericht verurteilte den 75-Jährigen am Freitag zu dreieinhalb Jahren Haft. Bei diesem Strafmaß ist Bewährung ausgeschlossen. Revision gegen das Urteil ist aber noch möglich.
Der Mann soll neben der zur Tatzeit vier bis sechs Jahre alten Enkelin auch ihre ein Jahr jüngere Schwester missbraucht haben. Angeklagt waren 73 Fälle, der Mann hatte vier Übergriffe gestanden. Das Gericht schloss nicht aus, dass es tatsächlich deutlich mehr waren.
Die 68 Jahre alte Ehefrau sprach das Gericht vom Vorwurf der Beihilfe frei. Die Übergriffe in der Wohnung der Großeltern waren laut Gericht bereits 2003 der Familie der Kinder bekannt. Die Mutter der Kinder hatte durch einen Beitrag auf einer Opfer-Plattform Ermittlungen ins Rollen gebracht. Ein Chat-Mitglied hatte daraufhin Anzeige erstattet.
dpa/lo