18 Kommentare

  1. Als ehemaliger Lehrerkollege von Bruno Kartheuser und ehrenamtlicher Mitarbeiter an den ersten Ausgaben des "Krautgarten" war ich entsetzt, nein, ANGEWIDERT, nachdem ich mich überwunden hatte, Bruno Kartheusers Hass-Pamphlet im dafür einschlägig bekannten Online-Blog von G. Cremer zu lesen. Erschreckend, festzustellen, wozu sprachgewandte, intelligente Zeitgenossen wie Bruno Kartheuser sich hinreißen lassen, welch niedrige Instinkte sie damit bedienen und auf welch erbärmliches Hass-Niveau sie sich mit solchen Ergüssen freiwillig begeben. Am Beispiel des Wannsee-Protokolls von 1942 habe ich als Deutschlehrer vielen Schülern zu vermitteln versucht, welch gefährliche Waffe die Sprache sein kann und warum Schreibtischtäter an oberster Stelle zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Ich hätte mir nicht träumen lassen, dass Letztere in Ostbelgien in Internetblogs heutzutage gefördert werden, so dass sie ungehindert neue Blüten treiben können. Das verheißt nichts Gutes.

  2. Es ist die interessante Frage, wo Meinungsfreiheit aufhört und Beleidigung/Verletzung der Menschenwürde anfängt...

    An der Bezeichnung eines "Sammelpfuhl aufgestauter Emotionen, Frustrationen und Niederträchtigkeiten" für den Meinungsblog von G. Cremer halte ich fest, denn es scheint sich seit einigen Jahren nicht viel geändert zu haben, da der Blog weiterhin eher als Internet-Pranger fungiert denn als "Nachrichten"-Portal.

    Wer wörtlich von "Vergewaltigung des Wählerwillens" spricht, hat jeglichen Anspruch auf journalistische Glaubwürdigkeit und Sachlichkeit verspielt.

  3. Zuerst muss man anmerken, dass die Redaktion hier eher eine geschönte, harmlose Zusammenfassung des Pamphlets von B. Kartheuser gibt. Wer den Artikel liest, ohne das Original zu kennen, muss sich unwillkürlich fragen, wo denn da Verleumdung und Verletzung der Menschenwürde sein sollen.

    Beispiel: Es ging nicht darum, dass Paasch und Lambertz „einen Pakt“ geschlossen haben sollen. Was sollte daran ehrenrührig sein? Nein, sie sollen einen „Kopulationspakt“ geschlossen haben.

    Jeder, auch wer OD sonst nicht mit der Kneifzange anfassen würde, sollte sich dazu durchringen, den eigentlichen Beitrag von B. Kartheuser und seine anderen anschließenden Kommentare unter den diversen Artikeln zum Thema Wahlen-Paasch-Lambertz zu lesen, wo er jedes Mal noch einen draufgelegt hat.

    So versteigt er sich dazu, die Direktion und die Professoren einer angesehenen Lehranstalt allerlei finsterer Machenschaften zu bezichtigen, ohne das auch nur ansatzweise zu belegen.

    Unter der Kommentarleiste befindet sich auch die detaillierte Begründung der Klage von L. Paasch.

  4. Ich kann Alfons Velz nur zustimmen. Die Verrohung der Sprache und die Diffamierung des Gegners (warum auch immer er als solcher ausgemacht wurde) war und ist immer der erste Schritt zur Spaltung von Gesellschaft und der Ausgrenzung von Gruppen (inklusive der sogenannten „politischen Kaste“). Mittlerweile bin ich der Auffassung, dass es nicht mehr der richtige Ansatz, sich die Frage zu stellen, woher der Frust und die Wut der (anonymen) Hetzer kommt, sondern klar Haltung und Gegenposition zu beziehen und die Hetzer argumentativ zu stellen (in der Regel erweisen sie sich dann als sehr kleinlaut).

  5. Besagter Internet Blog ist aber notwendig, denn sonst wuerden unsere Mandatstraeger sich noch mehr unerhoertes erlauben. Ist auch ein zusaetzlicher Garant fuer die freie Meinungsaeusserung.

  6. Der Vollständigkeit halber muss ich noch sagen, dass ich meinen oben abgedruckten Kommentar unter meinem Namen zeitgleich auch bei besagtem Internet-Blog gepostet habe. Er wurde von Herrn Gerard Cremer nicht freigeschaltet, auch nicht meine Nachfrage, warum das so ist. Und das ist nicht das erste Mal.

  7. Zur Motivation und zum Inhalt des "Pamphlets" von Herrn Kartheuser bedarf es keiner Kontroverse.
    Dass Gerichte sich mit solchen Dingen beschäftigen müssen, ist bedauerlich.
    Von "Vergewaltigung des Wählerwillens" zu sprechen ist sicher unangemessen.
    Dass "der Wählerwille" nicht respektiert wurde kann jedoch ebenfalls nicht ernsthaft bezweifelt werden.
    Da die Koalition aus ProDG, SP und PFF nicht die Mehrheit der Wählerstimmen auf sich vereinen konnte, gibt es nur eine Lesart des Wahlergebnisses.
    Die Koalition wurde von den Wähler nicht bestätigt. Was sonst?
    Dass es trotz Stimmenminderheit zu einer parlamentarischen Mehrheit reicht, ist in der Geschichte der DG meines Wissens nach einmalig.
    Dass Schwäche des Wahlsystems dankend anzunehmen, da sie die Koalition rettet, ist rechtens und legitim. Mehr aber auch nicht
    So zu tun, als wäre die Koalition von den Wählern bestätigt worden ist jedoch nichts anderes, als sich in die Tasche lügen.
    Für die Einlösung eines fragwürdigen Vorwahlversprechens zum primären Zweck des Machterhalts, reicht das Wählervotum nicht.

  8. In Amerika hat Präsident Trump auch nicht die Hälfte der Stimmen erreicht, kommt also schon mal öfter vor und scheint nur in der DG ein Problem zu sein. Diejenigen die sich daran hochziehen, würde ich eher als schlechte Wahlverlierer bezeichnen die nach Gründen suchen, um das Wahlresultat madig zu reden. Die Koalition hat vor der Wahl gesagt, dass sie mit den gleichen Partnern weiter macht wenn sie die Mehrheit der Sitze erreicht und sie hat WORT gehalten.

  9. Herr Gerard Cremer behautet heute, 6. Juni um 13:12 Uhr in seinem Meinungsblog, er habe mir "schon einmal" geantwortet. Nun weiß ich nicht, was er mit "schon einmal" meint. Fakt ist aber, dass ich in den letzten Tagen insgesamt viermal einen Post abgeschickt habe. Keinen davon hat er freigeschaltet und ein Email habe ich von ihm ebenfalls nicht erhalten.

  10. @L.Gielen
    Das Wahlresultat ihrer neuen Partei - nachdem sie 12 Jahre ECOLO im Raerener Gemeinderat vertreten haben - muss man nicht erst "madig reden".
    Es ist schlichtweg eine Desavouierung der PFF-Regierungsbeteiligung.
    Die USA mit der DG zu vergleichen ist abwegig. Dort gilt ein Mehrheitswahlrecht, das sich auf ein Wahlmännersystem stützt.
    In Belgien und der DG gibt es ein Verhältniswahlrecht, das zu einer möglichst proportionalen Vertretung der Parteien im Parlament, entsprechend ihrem Stimmenanteil führen soll, diesmal jedoch seine ganzen Schwächen bei nur 25 Mandaten offenbart hat.
    Die CDH in der Wallonie und Brüssel hat nach der Wahlschlappe verstanden, dass das Wahlergebnis kein Auftrag zu einer Regierungsbeteiligung bedeuten konnte.
    Nochmal: In der DG gilt Vorwahlgeklüngel unter Politikern zum Zweck des Machterhaltes mehr als eine Wählerohrfeige.
    Wahlverlierer ist mit großem Abstand die PFF. Statt dies zu akzeptieren und zu einer selbstkritischen Analyse zu schreiten, gibt es Durchhalteparolen und Besitzstandswahrung.
    Wirklich nichts verstanden ?

  11. @ Herr Scholzen: die Kombination aus der Schaffung eines Gruppen-Feindbildes ("die Politiker, die sich Unerhörtes erlauben") und der Behauptung, dass die Meinungsfreiheit verteidigt oder gesichert werden müsse (andere drücken es viel drastischer aus als Sie), ist die Konstruktion einer Wirklichkeit. Diese ist wiederum die Grundvoraussetzung oder Daseinsberechtigung für all die heldenhaften anonymen "Aufdecker" und Hetzer (ich meine nicht Sie, Herr Scholzen). Vielleicht gibt es aber auch noch eine andere Wirklichkeit, in der Politiker keine homogene Gruppe bilden, sondern einzelne Menschen mit ganz unterschiedlichen guten wie schlechten Eigenschaften sind, und in der die Meinungsfreiheit überhaupt nicht in Gefahr ist. Der Vorteil dieser zweiten Wirklichkeit ist, dass sich die menschliche Energie auf sinnvolle und wichtige Fragen des realen Lebens richten kann. Bleibt die Frage: wer hat Interesse an der ersten - konstruierten - Wirklichkeit?

  12. @ Herr Leonard: Wahlsysteme gibt es viele - alle mit Vor- und Nachteilen. Diskussionen dazu hat es immer gegeben, auch bei uns: Wahlsystem der Bürgermeister, die Mettlen-Studie zur Europawahl,... Es gibt aber immer nur ein aktuell geltendes Wahlsystem. Und dieses hat nur einen Zweck: ein legitimes Ergebnis herbeizuschaffen. Mehr kann uns soll ein Wahlsystem auch nicht leisten. Einen Publikumspreis gibt es nicht. Zur wesentlich komplexeren Frage des Wählerwillens und dem damit oft verbundenen (gefährlichen) Denkfehler empfehle ich Ihnen - wenn Sie dies denn vertiefen möchten - einen Artikel von Prof. Paul de Grauwe in der gestrigen Ausgabe des LeSoir (Seite 17): "...La volonté du peuple n'existe tout simplement pas…" (ein wirklich lesenswerter Artikel, auch vor dem Hintergrund des neuen ostbelgischen Bürgerparlamentes).

  13. @D. Leonard
    Die USA mit der DG zu vergleichen ist überhaupt nicht abwegig. Sie werfen der Koalition ja vor, sie würde nicht die Mehrheit der Bürger vertreten, da sie die 50 Prozent Marke knapp verfehlt habe. Genau dies hat der amerikanische Präsident auch nicht erreicht, da spielt es überhaupt keine Rolle welches Wahlrecht dort angewandt wird, er hat nicht die Mehrheit der Wähler hinter sich.
    Zur CDH in der Wallonie und Brüssel, die CDH hat dem Wähler vor der Wahl auch nicht versprochen sie würde die Koalition weiterführen wenn sie die Mehrheit der Sitze erreicht. Die CDH hat außerdem massive Verluste erlitten, in der Kammer hat sie 4 von 9 Sitzen verloren, da bietet sich die Opposition förmlich an.

  14. Herr Cremer hat zwar meinen Beitrag immer noch nicht integral veröffentlicht, Meine Hauptaussage über "Schreibtischtäter" und journalistische Mitverantwortung lässt er weg und beißt sich fest an seinem Ärger über ein Wortspiel meiner Bekannten und macht dann eine sehr deutliche Aussage über sein Verständnis von Journalismus:(Zitat:) "... darf ich Sie daran erinnern, dass dies hier ein 100% privates Medium ist, welches nicht einen Cent öffentliche Gelder erhält. Bitte respektieren Sie dies. Was Sie betreiben, ist schon eine Art Mobbing. Wenn Sie schreiben, dass Ihre Bekannten dieses Medium „Ostbelgiendreck“ nennen würden, dann sehe ich nicht ein, weshalb ich als Herausgeber dieses Mediums so etwas veröffentlichen sollte." (Zitatende) Deutlicher kann man sich m.E. als "Journalist" mit dem Anspruch auf Verteidigung der Meinungsvielfalt nicht selbst entlarven. Der Lateiner würde sagen: "Quod erat demonstrandum"

  15. @L. Gielen
    Nochmal: Bei einem Mehrheitswahlrecht reicht es aus, wenn in einem bestimmten Wahlkreis oder Bundesstaat ein Kandidat oder eine Partei eine relative Mehrheit (USA, Großbritannien) oder absolute Mehrheit (Frankreich, Australien) der Wählerstimmen erreicht, um gewählt zu werden.
    Alle anderen abgegebenen Stimmen fallen unter den Tisch. Dies führt zwar meist zu klaren Mehrheitsverhältnissen und zu einer überschaubaren Anzahl Parteien in den jeweiligen Parlamenten, dies jedoch zulasten einer Meinungsvielfalt.
    Diesem Wahlsystem inhärent ist, dass die Parlamentarische Mehrheit nicht zwangsläufig der Mehrheit der Wähler entspricht.
    Bei einem Verhätniswahlrecht wird - wie bereits erklärt - eine möglichst proportionale Vertretung der Parteien im Parlament, entsprechend ihrem Stimmenanteil angestrebt. Dies führt prinzipiell dazu, dass eine parlamentarische Mehrheit auch eine Mehrheit der Wähler repräsentiert.
    Was genau verstehen sie daran nicht?
    Trump ist ist insofern jedoch ein gutes Beispiel, das verdeutlicht, wozu es führt, wenn ein Land von einem Idioten regiert wird, den es mehrheitlich nicht gewählt hat.

  16. @ D. Leonard
    Da Sie nicht verstehen wollen, dass UNABHÄNGIG vom Wahlsystem der amerikanische Präsident nicht die Mehrheit der Wähler hinter sich hat, beende ich hiermit die Diskussion, sie ist nicht zielfördernd. Einig sind wir uns aber bezgl
    . der Regierungskompetenz des amerikanischen Präsidenten.

  17. @L. Gielen
    Selbstverständlich ist die Tatsache, dass der POTUS nicht von einer Mehrheit der amerikanischen Wähler gewählt wurde, dem Mehrheitswahlsystem in den USA geschuldet. Was sonst könnte der Grund dafür sein? Ein Staatsstreich?