Er hatte vier Personen im Fahrzeug, die bereits als Asylbewerber oder mit Meldebescheinigungen in Deutschland registriert waren.
Eine Person war erst einen Tag zuvor von den deutschen Behörden nach Frankreich abgeschoben worden. Sie stellte nach ihrer erneuten Einreise einen Asylfolgeantrag. Eine Person war von der Kreisverwaltung Kleve zur Festnahme ausgeschrieben. Zwei Personen wurden an die zuständigen Ausländerämter weitergeleitet.
Die vier Personen waren zuvor ohne die erforderlichen Ausweispapiere von Frankreich über die Benelux-Länder nach Deutschland eingereist. Der auch international agierende Schleuser wurde dem Haftrichter vorgeführt, der eine Untersuchungshaft verhängte.
mitt/rs