Demnach hatte er es unterlassen, Rubrikkonten einzurichten, über die jeder einzelne Nachlass gesondert verwaltet wird. Stattdessen hatte er die Beträge auf ein Drittgeldkonto überwiesen.
Der Vorstand der Anwaltskammer hatte bei einer Prüfung Unregelmäßigkeiten festgestellt und die Aufsicht informiert. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung ein.
Die Vorsitzende der Anwaltskammer, Elvira Heyen, hat bestätigt, dass gegen Yves Derwahl ein Disziplinarverfahren läuft. Gleichzeitig verwies sie auf die Unschuldsvermutung.
Yves Derwahl ergänzte, er selbst habe auch den Gerichtspräsidenten über seinen Fehler informiert. Daraufhin wurde er von der Nachlassverwaltung entbunden. Die Akten habe er an seinen Nachfolger in diesem Mandat weitergegeben.
Yves Derwahl ist amtierender Provinzialrat und kandidiert auf Platz 1 der PFF-Europaliste. Bei der PDG-Wahl ist er Listendrücker der Liberalen.
sp