Über den Schutz des einzelnen Gebäudes hinaus bietet ein Denkmalbereich auch die Möglichkeit, Einfluss auf die Gesamtheit der Bausubstanz, den öffentlichen Raum, die Freiflächen des Ortes, den Stadtgrundriss und die Ortssilhouette zu nehmen.
Das heutige Erscheinungsbild von Kornelimünster gibt auf Grund seiner historischen Substanz den baulichen Rahmen und Maßstab vor und wird insgesamt als erhaltenswert angesehen.
Um diesen Schutz zu gewährleisten, hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am Donnerstagabend einstimmig die Aufstellung und die öffentliche Auslegung der Denkmalbereichssatzung Kornelimünster beschlossen.
mitt/lo