Nach dem Tod eines sechsjährigen Jungen in einem Erlebnisbad in Gunderath in der Vulkaneifel hat die Staatsanwaltschaft Trier Ermittlungen aufgenommen. Es werde geprüft, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliege oder ob Vorschriften nicht eingehalten wurden. Noch gebe es aber keine Anhaltspunkte dafür, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Das Kind war am Freitag leblos am Boden eines Schwimmbeckens entdeckt worden. Wie es zu dem Unfall kam, ist noch völlig unklar.
Im Juni erst war in Bitburg in der Eifel ein dreijähriges Mädchen in einem Erlebnisbad ertrunken.
dpa/rkr