Der Angeklagte wurde für schuldig befunden, seine Ex-Frau, seine Tochter und ihre verschiedenen Lebenspartner über Jahre bedroht und bedrängt zu haben. Unter anderem schrieb er Drohbriefe und brachte Graffiti-Schmierereien auf Wohnhauswänden an. Ausserdem beschädigte er mehrfach den Wagen einer Ex-Freundin, indem er Sand statt Öl einfüllte.
Zwei Jahre Freiheitsstrafe wegen Stalkings
Das Strafgericht von Lüttich hat einen 65jährigen Mann wegen Stalkings zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.