Die Stadtverwaltung erinnert an eine erst im Juni verabschiedete Polizeiverordnung, die die Benutzung solcher Geräte an den Wochentagen zwischen 20 und 8 Uhr sowie an allen Sonn- und Feiertagen verbietet. Bei Verstößen gegen die Verordnung können Verwaltungsstrafen zwischen 75 und 125 Euro verhängt werden.
Eupen: Laute Gartengeräte dürfen zwischen 20 und 8 Uhr nicht benutzt werden
Der Gebrauch von Garten- und Freizeitgeräten mit Benzinmotor oder elektrischem Motor ist auf dem Gebiet der Stadt Eupen nur eingeschränkt erlaubt.