Ein im Juli vom Parlament des Großherzogtums Luxemburg verabschiedetes Gesetz hat negative Auswirkungen auf zahlreiche Familien von belgischen Grenzpendlern. Die Neuregelung in Luxemburg (Gesetz 6148) wirkt sich nachteilig auf belgische Familien aus, falls ein Elternteil im Großherzogtum arbeitet. Dies betrifft vor allem die Zulagen für Kinder über 18 Jahre.
Die MR-Senatorin Dominique Tilmans sieht in der Gesetzesnovelle eine Verletzung der europäischen Prinzipien. Sie rief die föderale Arbeitsministerin Milquet dazu auf, das Thema auf EU-Ebene zur Sprache zu bringen.
belga/rkr