Außerdem muss er ein Bußgeld von 1.600 Euro zahlen. Dem 37-jährigen Mann war der Zutritt zum Öffentlichen Sozialhilfezentrum verboten. Als er dennoch dort vorstellig wurde und man ihn abwies, schlug er eine Angestellte und belästigte drei weitere Kolleginnen.
In dem Urteil ist auch vorgesehen, dass er die Opfer entschädigen muss.
belga/jp