Im jüngsten Fall hatte eine Anruferin behauptet, für ein Inkassobüro zu arbeiten und wegen einer noch offenen Rechnung einen Betrag in Höhe von 190 Euro angemahnt. In französischer Sprache hatte die Anruferin damit gedroht, dass die Angelegenheit sonst vor Gericht käme.
Die Polizeizone Weser-Göhl rät deshalb dazu, das Gespräch sofort zu beenden und keinerlei Zahlungen zu leisten. Auch Drohungen solle man nicht nachgeben.
mitt/rkr