Wie die Polizeizone Weser-Göhl mitteilt, erstreckt sich die Verbotszone auf der Hochstraße zwischen der Kreuzung mit der Noerether Straße und der Weimser Straße. In der Simarstraße gilt das Verbot zwischen dem Kreisverkehr Noerether Straße-Simarstraße und dem Kreisverkehr Aachener Straße-Rathausplatz.
Der Ortsverkehr ist von der Regelung ausgeschlossen.
mitt/rkr