Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der bevorstehenden Karnevalstage weisen die Behörden auf die Verfolgung einer Null-Toleranz-Politik hin. Demnach wird der Besitz auch geringer Drogenmengen in bestimmten Bereichen unter Strafe gestellt.
Auch Minderjährige seien von dem Verfahren nicht ausgeschlossen, heißt es in einer Mitteilung der Eupener Staatsanwaltschaft und der beiden Polizeizonen Ostbelgiens.
mitt/rkr