Das geht aus den Zahlen hevor, die ÖSHZ-Präsidentin Loni Mölter am abend dem Gemeinderat vorlegte.
Außerdem wurde eine Polizeiverordnung bestätigt, die einen maßvolleren Umgang mit Trinkwasser zum Ziel hat. In Zeiten anhaltender Trockenheit dürfen Autos, Höfe und Bürgersteige nicht mehr mit Leitungswasser geputzt werden. Auch das Befüllen von Schwimmbecken mit Trinkwasser ist untersagt. Landwirte dürfe zum Tränken der Tiere das öffentliche Versorgungsnetz nur im Falle fehlender Alternativen anzapfen.