Bildungsurlaub gibt berufstätigen Menschen die Möglichkeit, sich ohne Einkommensverlust beruflich weiter zu bilden. Die DG ist seit der sechsten Staatsreform für die Anerkennung von Programmen, die als Bildungsurlaub zugelassen werden, zuständig.
Wer als Angestellter in den Lehrerberuf an die Sekundarschule wechseln möchte, muss einen sogenannten pädagogischen Bildungsnachweis erlangen. Das geschieht bei den Betroffenen meistens neben der regulären Arbeitszeit.
Weil die Ausbildung zeitintensiv ist und um eine weitere Maßnahme gegen den Lehrermangel in der DG zu schaffen, überlegt der Minister jetzt, die Ausbildung als Bildungsurlaub anerkennen zu lassen. Dazu muss der Vorschlag aber erst von einer unabhängigen Instanz, in diesem Fall dem Wirtschafts- und Sozialrat, geprüft werden.
mitt/ake