Familienrecht hat, sicherlich in Grenzgebieten, auch grenzüberschreitende Auswirkungen.
Zum Beispiel die langjährige Rechtsdoktrin in Deutschland, die ledigen Vätern kein Mitspracherecht bei der Erziehung ihrer Kinder einräumte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erkannte darin eine Diskriminierung.
Dieser Sichtweise folgte zu Monatsbeginn auch das deutsche Verfassungsgericht. Die deutsche Rechtsprechung wird sich somit anpassen müssen, und auch der deutsche Gesetzgeber ist gefordert.
Betroffen von der vorherigen Rechtslage und der sich abzeichnenden neuen Rechtslage sind auch Väter in Ostbelgien wie der Eupener Patrick Nicoll. Seit Jahren bemüht er sich um ein gemeinsames - wie es in Deutschland heißt - Sorgerecht für seinen siebenjährigen Sohn.