Wie erst heute bekannt wurde, waren dort Ende Juli ein Mann und ein Kind mit dem Wagen aus der Bahn geschleudert worden und hatten sich dabei verletzt. Ein Tüv-Gutachten hat ergeben, dass die Rodelbahn technisch in Ordnung war. Allerdings hatte es an diesem Tag geregnet, so dass der Betrieb der Bahn eigentlich hätte eingestellt werden müssen. Die Staatsanwaltschaft gibt für die weiteren Ermittlungen ein Gutachten beim Wetteramt in Auftrag. Offen ist noch, wer am fraglichen Tag trotz Regens die Fahrt auf der Rodelbahn freigegeben hatte.
Ermittlungen zu Unfall auf Sommerrodelbahn
Die Staatsanwaltschaft Trier ermittelt, wer für den Unfall auf der Sommerrodelbahn am Erbeskopf verantwortlich ist.