Mehrere Mitarbeiter sahen das als Verstoß gegen die Gesetze zum Schutz der Privatsphäre an. Das Gericht hält diese Vorwürfe für unbegründet.
Erstens, weil es zum Zeitpunkt der Installation der Kameras bereits einen Beschluss von Gemeindekollegium, Polizei und Gewerkschaften gab, zu einem späteren Zeitpunkt Kameras im Bauhof zu installieren und zweitens, weil mehrere Diebstähle und Sabotageakte im Bauhof eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellten.