Die Personen waren zuvor ohne ausreichende Ausweispapiere mit Regional- oder Fernreisezügen, Pkw oder mit dem Bus nach Deutschland eingereist. Unter den Festgenommenen befanden sich auch zwei Schleuser, die mehreren Personen verholfen hatten, die deutsch-belgische Grenze in Klein-Lichtenbusch ohne ausreichende Ausweispapiere zu passieren.
Einer der Schleuser wurde dem Haftrichter vorgeführt. Dieser entließ ihn unter erheblichen Auflagen. Darunter war die Auflage, Deutschland während der Laufzeit des Verfahrens nicht zu verlassen.
Bei einer unerlaubt eingereisten Person wurde zudem noch eine größere Menge Rauschgift gefunden.
mitt/rs