Einen entsprechenden Königlichen Erlass vom 12. Dezember hat das Staatsblatt am Freitag veröffentlicht. Er tritt am Tag der Eidesleistung in Kraft, die nicht vor dem 1. April 2019 erfolgen darf. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre und ist nicht erneuerbar.
Zwar gibt es eine theoretische Einspruchsfrist von 60 Tagen ab der Veröffentlichung des Erlasses, um die Bezeichnung vor dem Staatsrat anfechten zu können. Ein solcher Einspruch gilt bei nur einem Kandidaten jedoch als unwahrscheinlich.
Nach Angaben von André Henkes erfolgt die feierliche Einsetzung in das Amt in einer außerordentlichen Generalversammlung des Kassationshofes vermutlich im April.
Der 64-Jährige aus St.Vith hatte bereits mehrere hohe Ämter in der Justiz inne. Zuletzt wurde er 2015 zum Ersten Generalanwalt beim Kassationshof bezeichnet. Das Amt des Generalprokurators ist das höchste bei der Staatsanwaltschaft.
mitt/mb