Demnach erteilt der Minister für den Windpark eine unbefristete Baugenehmigung sowie eine Betriebsgenehmigung für die kommenden 30 Jahre. Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorgebrachten Einsprüche seien demnach nichtig.
Sie und ein negatives Gutachten der wallonischen Natur- und Forstbehörde hatten dazu geführt, dass der Windpark in einem ersten Schritt abgelehnt worden war. Dagegen waren die Gemeinden in Berufung gegangen.
Zwischen Honsfeld und der Hepscheider Heide wollten die beiden Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Gesellschaften Ecopower und Courant d'air insgesamt sechs Windkraftanlagen errichten, jeweils drei in jeder Gemeinde.
sp