Im April 2017 hatte er am Aachener Hansemannplatz eine Radfahrerin beim Abbiegen übersehen und mit dem Bus überrollt. Die Verkehrsführung dort gilt als gefährlich.
Gerade deshalb hätte der Angeklagte im Schritt-Tempo fahren und besonders vorsichtig abbiegen müssen, so der Richter in dem Prozess. Dies habe er nicht getan.
Die auf dem Fahrradweg zu Tode gekommene 29 Jahre alte Radfahrerin treffe keine Schuld.
wdr/mh