Er hatte sich ein teures Auto zugelegt und besuchte Spielhallen.
Da der Angeklagte sich reuig zeigte und keine Vorstrafen aufwies, beließ das Gericht es bei einer Aussetzung der Strafe, so dass sein Vorstrafenregister weiterhin fleckenfrei bleibt. Auch, damit der Mann einfacher eine neue Arbeit findet, um die 13.000 Euro zurück zu zahlen.
meuselux/fs