Er hatte mit fünf Komplizen im Juni 2013 große Mengen Kabel aus dem Eupener Kabelwerk entwendet. Die fünf Mittäter hatten in einem früheren Verfahren bereits hohe Haftstrafen von bis zu fünf Jahren erhalten.
Der Diebstahl war Spaziergängern im nahen Wald aufgefallen. Sie hatten die Tat beobachtet und die Polizei verständigt.
Neben der Haftstrafe ordnete das Gericht an, dass der Mann das Kabelwerk, das als Zivilpartei in dem Prozess auftrat, entschädigt.
rs