Sie nahmen die 15 Tiere mit und brachten sie zum Tierarzt, bevor sie sie einer Tierschutzorganisation übergaben. Das war auch das Argument der Verteidigung. Die Frauen hätten die Tiere retten wollen, die sich nachweislich in einem schlechten Zustand befanden. Sie hätten keinen anderen Ausweg gesehen.
Das wollte die Staatsanwaltschaft nicht gelten lassen. Die Frauen hätten die Polizei oder den Tierschutz rufen können statt selbst aktiv zu werden, hieß es. Die Staatsanwaltschaft forderte Strafen von sechs und neun Monaten Haft, alternativ würde sie auch eine Arbeitsstrafe akzeptieren.
Die Verteidigung forderte Freispruch. Die Besitzerin der Katzen forderte die Rückgabe der Tiere und 10.000 Euro Schadensersatz.
meuse/ake