Hintergrund ist die Ankündigung des privaten Energielieferanten Essent, keine Rechnungen mehr in deutscher Sprache ausstellen zu wollen. Dass Essent inzwischen klein beigegeben hat, löse nicht die Probleme, so Stoffels. Denn auch viele andere Anbieter verzichteten auf jegliche Erklärung in deutscher Sprache.
Wenn der Verkauf von Strom oder Gas durch die Sprachenkontrollkommission als ein Dienst von öffentlichem Interesse angesehen wird, frage man sich, warum dies nicht auch für andere Waren und Dienstleistungen gelte. In diesem Zusammenhang nutzten auch von der Sprachenkontrollkommission abgegebene Gutachten nichts, weil sie rechtlich nicht bindend seien. Rechtliche Klarheit bringe nur ein Gerichtsurteil.
Stoffels regt an, dass die Verbraucherzentrale eine solche Sammelklage einreiche, weil diese Institution über eine entsprechende Anerkennung verfüge.
mitt/rs