Zum Unmut der CSL-Opposition, denn die hätte diese Gebühren lieber nur für ein Jahr festgelegt. Es sei nicht am ausscheidenden Gemeinderat, die Steuern und Gebühren für die nächste Legislatur festzulegen, so die CSL.
Nach den Wahlen 2012 habe man bis Dezember gewartet, um über Steuern und Gebühren zu entscheiden. Da das aber wegen neuer Fristen der Aufsichtsbehörde nicht mehr möglich ist, schlug sie vor, die Steuern nur für ein Jahr festzulegen. Der neue Gemeinderat hätte dann nächstes Jahr die Steuern für die restliche Legislatur bestimmt.
Finanzschöffe August Boffenrath wollte sich darauf nicht einlassen und erwiderte, dass man die Steuern zur Not ja auch immer noch anpassen könne.
Die meisten Steuern, darunter die auf natürliche Personen und die Zuschlaghundertstel auf die Immobilienvorbelastung, bleiben gleich.
Die größte Änderung gibt es bei der Besteuerung von Zweitwohnungen. Hier werden die Sätze signifikant erhöht. Grundflächen bis 50 Quadratmeter werden ab jetzt pauschal mit 600 Euro besteuert. Danach kostet jeder zusätzliche Quadratmeter noch einmal zehn Euro.
Laut Finanzschöffe August Boffenrath wird die Erhöhung notwendig, weil in Raeren immer mehr Immobilien als Zweitwohnsitz angemeldet werden. Es sei schwer festzustellen, ob es sich dabei tatsächlich um Zweitwohnsitze handele, so Boffenrath, deshalb sei eine Steuererhöhung notwendig.
Viele der betroffenen Immobilien würden regelmäßig genutzt und nur durch die höhere Besteuerung könne man eine Gleichbehandlung aller Bürger sicher stellen.
Gleichzeitig wird auch die Müllsteuer auf Zweitwohnsitze in der Gemeinde von 70 Euro auf 120 Euro erhöht.
Anne Kelleter