In der Provinz Luxemburg wurden bisher etwa 100 Wildschweine entdeckt, die an der Afrikanischen Schweinepest erkrankt sind. Außerhalb der Gefahrenzone wurden ebenfalls Proben vom Wildschwein genommen: Diese Befunde waren alle negativ.
Dennoch hat sich unter den Freunden von Wildbret Verunsicherung breit gemacht. Es stellt sich die Frage, was unternommen wird, damit verunreinigtes Wildfleisch nicht in den Handel und nicht auf unsere Teller gelangt.
Peter Haas ist Tierarzt und bildet Jäger zur Kundigen Person aus. Diese Weiterbildung ist unter Nicht-Jägern so gut wie unbekannt. "Eine Kundige Person ist befähigt, eine erste Untersuchung am liegenden Wild zu machen. Wenn sie Auffälligkeiten feststellt, muss das vermerkt werden und das Fleisch darf nicht direkt zum Endverbraucher gehen. In diesem Fall muss es zum Wildzerlegebetrieb gehen, wo dann ein Tierarzt eine zweite Untersuchung macht", erklärt Peter Haas.
Wer nun denkt, dass jedes Stück Wild von einer Kundigen Person beurteilt wird, der irrt. Wenn der Jäger das Wildfleisch selbst verzehren möchte, besteht keine Kontrollpflicht. Fleisch für den Eigengebrauch darf der Jäger selbst begutachten. Anders sieht es aus, wenn das Wildbret direkt an den Endverbraucher geht oder an einen Wildhändler abgegeben wird.
Dann muss eine Kundige Person überprüfen, ob das Fleisch in Ordnung ist. Nachdem die Erstbeschau erfolgt ist, wird beim Aufbrechen und Ausweiden darauf geachtet, ob es Anzeichen für eine Kontamination gibt. Ebenfalls wird das Verhalten des Wilds vor dem Abschuss beurteilt. Wenn die Kundige Person das Tier nicht selbst erlegt hat, befragt sie den Jäger zur Gangart, zur Körperhaltung und zu möglichen Verletzungen des Wildes.
Die Umwelt spielt ebenfalls eine wichtige Rolle: Wenn Maiskulturen kurz vor der Jagd mit chemischen Mitteln in Kontakt gekommen sind oder verschmutzte Wasserläufe in der Nähe sind, kann das die Wildpopulation beeinflussen. Eine hohe Wilddichte kann auch dazu führen, dass das Wild schwach und anfälliger für Epidemien ist.
"Wenn alles normal ist, stellt die Kundige Person ein Dokument aus, das dem Besitzer des Wildbrets erlaubt, es an den Endverbraucher abzugeben. Wenn etwas Anormales festgestellt wird, muss diese Kundige Person das auf dem Dokument vermerken. Und dann ist der einzige Weg, dass das Wildbret zum Zerlegebetrieb geht, wo ein Tierarzt vorstellig ist und die Endüberprüfung macht", erklärt Haas.
Wenn die Kundige Person also Zweifel hat, wird ein Amtstierarzt hinzugezogen und der entscheidet, ob das Wildfleisch zum menschlichen Verzehr geeignet ist. So wird gesundheitlichen Risiken vorgebeugt und es wird verhindert, dass sich Tierkrankheiten verbreiten.
Die Weiterbildung zur Kundigen Person hat zum dritten Mal in Ostbelgien stattgefunden, dieses Mal auf Anfrage des Jägervereins Büllingen. Am vergangenen Samstag haben alle 64 Kandidaten ihre Prüfung abgelegt - und zwar mit Erfolg. "Wir sind äußerst zufrieden, da alle Kandidaten bestanden haben. Wir haben dieses Jahr mit der Universität Namur den Fragebogen online gesetzt. Die Kandidaten konnten alle online üben und bekamen auch Hilfestellung da, wo sie falsch reagiert haben."
In puncto Afrikanische Schweinepest betont der Tierarzt, dass sie nicht auf den Menschen übertragbar ist. Das Virus kann aber durch die Kleidung, die Hände oder über den Hund auf Hausschwein oder Wildschwein übertragen werden. Daher sind alle Waldnutzer aufgefordert, besonders auf die Hygiene zu achten.
Chantal Scheuren